E. Nach Weiterleitung der hiervor dargelegten Gefährdungsmeldung an das Bezirksgericht Arlesheim, wies dieses mit Verfügung vom 3. Mai 2013 die KESB bzw. den Sozialdienst X.____ an, im bereits mit Verfügung vom 27. März 2013 angeordneten Abklärungsbericht (vgl. Buchstabe C hiervor) die besagte Gefährdungsmeldung der Schulleitung der Primarschule X.____ mit zu berücksichtigen. Weiter ersuchte das Gericht die ISB um Mitteilung, ob die Kinder, C.____ und D.____, regelmässig den Schulunterricht besuchen würden. Schliesslich bat das Gericht die Familien- und Jugendberatung Birseck um Mitteilung, ob sich die Familie zur Durchführung einer Familienberatung angemeldet habe.