D. Mit Gefährdungsmeldung vom 24. April 2013 bzw. 3. Mai 2013 wurde die KESB vom Schulleiter der Primarstufe X.____ darüber informiert, dass das Kindeswohl von D.____ gefährdet sei. Zur Begründung führte er im Wesentlichen aus, dass die Eltern ohne Voranmeldung zu einem Gespräch erschienen seien, um einen Eintritt und die Rahmenbedingungen für den Übertritt in die öffentliche Schule abzuklären. Auffällig sei gewesen, dass sich D.____ sofort in Kauerstellung auf einem Stuhl eingerollt habe, nicht auf Begrüssungsworte oder Gesten reagiert habe und trotz Aufforderungen und gutem Zureden beider Eltern keinen Kontakt mit ihm aufgenommen habe.