Die Eltern wurden bei ihrer Bereitschaft behaftet, eine Familienberatung bei der Familien- und Jugendberatung Birseck durchzuführen. Schliesslich wies das Gericht die KESB erneut an, die Verhältnisse der Kinder der Ehegatten abzuklären und dem Gericht bis spätestens am 31. Mai 2013 entsprechend Bericht zu erstatten sowie umgehend zu prüfen, ob und wenn ja welche Kindesschutzmassnahmen anzuordnen seien.