C. Nach der Durchführung einer Eheaudienz vor dem Bezirksgericht Arlesheim am 27. März 2013, verfügte die Vorinstanz gleichentags, dass die Ehefrau mit den Kindern in die eheliche Wohnung zurückkehre und der Ehemann die Wohnung wöchentlich von Montagmorgen zum Arbeitsbeginn bis Donnerstagabend nach Arbeitsschluss verlasse. Ebenfalls wurde den Eltern mit besagter Verfügung eine Frist bis zum 8. April 2013 gesetzt, um dem Gericht mitzuteilen, welche Schule ihre Kinder besuchen würden. Die Eltern wurden bei ihrer Bereitschaft behaftet, eine Familienberatung bei der Familien- und Jugendberatung Birseck durchzuführen.