Die Kindsmutter sei im Umgang mit den Kindern engagiert und um ihre Bedürfnisse besorgt. Es sei empfehlenswert, die Obhut über die Kinder zu ähnlichen Teilen auf die Eltern (ca. 60 % Mutter, 40 % Vater) in dem Sinne zu verteilen, als dass beide Eltern jeweils einen Teil der wöchentlichen Betreuung am Stück abdecken. Die Kinder sollten ferner nicht getrennt werden. Der Schulbesuch müsse nach den Frühjahrsferien unverzüglich und ohne erneute Unterbrüche wieder sichergestellt werden. Im Weiteren werde empfohlen, eine Beistandschaft zu errichten und mit den Eltern auf die Aufnahme einer Mediation hinzuarbeiten.