__, geboren am yy.yy.yyyy, zu untersagen und den Ehegatten die Möglichkeit zu gewähren, sich jeweils in getrennten Wohnungen abwechselnd um die Kinder zu kümmern, eröffnete das Bezirksgericht Arlesheim gleichentags das Eheschutzverfahren zwischen den Ehegatten. Mit Verfügung vom 26. Februar 2013 wies die Vorinstanz die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde Birstal (nachfolgend: KESB) erstmals an, die Verhältnisse der Kinder der Ehegatten abzuklären und dem Gericht entsprechend Bericht zu erstatten, sowie umgehend zu prüfen, ob und allenfalls welche Kindesschutzmassnahmen unverzüglich anzuordnen seien.