{"Signatur": "BL_KG_001", "Spider": "BL_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2013-12-03", "HTML": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_KG_001_400-13-288_2013-12-03.html", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/doc/getAsset?id=12dc5ba4-ef97-4e3c-8a45-60b17e622270&lang=de&queryLang=De&source=hitlist-search&transactionId=245050850", "Checksum": "43830eb5827f07f5232ee4cabd52c81d"}, "PDF": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_KG_001_400-13-288_2013-12-03.pdf", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/Content/GetFacsimile?facsimileGuid=10cb5025-693a-4588-a690-5e8f1f114142", "Checksum": "2af6ee033015a214b7cdae8cfa810f6f"}, "Scrapedate": "2026-04-11", "Num": ["400 13 288", "400 2013 288"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Zivilrecht 03.12.2013 400 13 288 (400 2013 288)"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Bâle-Campagne Kantonsgericht Abteilung Zivilrecht 03.12.2013 400 13 288 (400 2013 288)"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Basilea Campagna Kantonsgericht Abteilung Zivilrecht 03.12.2013 400 13 288 (400 2013 288)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Zivilrecht"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Bâle-Campagne Kantonsgericht Abteilung Zivilrecht"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Basilea Campagna Kantonsgericht Abteilung Zivilrecht"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Eheschutz"}], "ScrapyJob": "446973/44/2337", "Zeit UTC": "11.04.2026 04:01:01", "Checksum": "adf6e61cdde73cb7698b5d1b8d6195c0", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Zivilrecht 03.12.2013 400 13 288 (400 2013 288)\nRegeste:\nEheschutz\n\nSeite 10 http://www.bl.ch/kantonsgericht\nLehrbuches, das sie von einer Schule in Amerika erhalten habe, jeweils Schularbeiten mit ihm\nmachen. Gestützt auf dieses Lehrbuch würde sie ihm Verse aufsagen lassen, mit ihm Lieder\nsingen und spielen. Die Schwester würde ihm auch beibringen, Flöte zu spielen. Um sein\nRhythmusgefühl zu verbessern, würden sie Klatsch- und Stampfübungen machen. Sie hätten\nferner eine Tagesstruktur eingeführt mit festen Essenszeiten. Dies tue D.____ sehr gut, er habe\nsich sehr beruhigt, was sich namentlich dahingehend zeige, dass er während des Wartens auf\ndas Tram nicht mehr stürme, sondern sich selber beschäftigen könne. Zusätzlich habe sie ihn\nzwei Mal zum Schwimmen nach Rheinfelden mitgenommen. Er brauche zwar immer noch\n„Schwimmflügeli“, habe jedoch nicht mehr Angst vor dem Wasser. Er sei auch dreimal im „ABC-\nAcroballet“ gewesen, wo er lerne den Handstand zu machen und Purzelbäume zu schlagen.\nFerner mache er auch rhythmische Massagen, welche vom Arzt angeordnet worden seien.\nSchliesslich sei er beim logopädischen Dienst, da er aufgrund des Verlusts seiner Zähne lernen\nmüsse, wie mit dem Mund zu arbeiten bzw. den Gaumen und die Zunge zu koordinieren. Vor\nzwei Jahren habe D.____ die Schule bzw. den Kindergarten in der Swiss International School\nbegonnen. Daraufhin habe er in den Kindergarten der ISB gewechselt. Da D.____ im August\ngeboren sei, sei er ein später Sechsjähriger. Anschliessend hätten die Kindsmutter und ihr\nMann sich dazu entschlossen, D.____ in eine Kleinklasse der Primarschule in X.____ zu platzieren. D.____ sei dort zur Schule gegangen, bis sie in das Frauenhaus gegangen sei. Sie habe nicht gewusst, dass es in der Schweiz illegal sei, die Kinder nicht in die Schule zu schicken.\nHätte sie dies gewusst, hätte sie D.____ wieder zurück in die Schule geschickt. Auf die Feststellung der Kantonsgerichtspräsidentin hin, dass im April dieses Jahres eine Gefährdungsmeldung der Schule erfolgt sei und sie spätestens zum damaligen Zeitpunkt hätte realisieren müssen, dass die Kinder in die Schule gehen müssten, hielt Letztere fest, dass sie von dieser Gefährdungsmeldung nichts gewusst habe und das besagte Schreiben ohnehin in Deutsch abgefasst worden sei, was sie jedoch nicht verstehe. Die ISB sei vom Arbeitgeber F.____ bezahlt\nworden. Nachdem der Kindsvater aufgehört habe, dort zu arbeiten, hätten sich die Eltern dazu\nentschlossen, D.____ in die Y.____ Schule zu schicken. Diese Schule habe jedoch sehr lange\ngebraucht, um D.____ zu evaluieren. Dieses Jahr sei D.____ mehrere Male längerfristig schwer\nkrank gewesen. Im November dieses Jahres sei er wieder sehr krank geworden und habe nicht\nmehr zur Schule gehen können. Bezüglich der Verspätungen von D.____ in der ISB sei zweierlei festzuhalten: Einerseits habe es ein Missverständnis mit dem Lehrer gegeben, da die\nKindsmutter gemeint habe, dass D.____ zwischen 08:00 Uhr und 08:15 Uhr in der Schule sein\nmüsse. Inzwischen sei ihr klar, dass der Schulbeginn offenbar um 08:00 Uhr sei. Zum anderen\nhabe sich D.____ sehr gestresst gefühlt, da gewisse Lehrer ihm Angst gemacht hätten, namentlich mit der Drohung, dass wenn D.____ die geforderte schulische Leistung nicht erbringe, er\nüber Nacht in der Schule bleiben müsse und nicht nach Hause gehen könne. In der Klasse der\nISB, in welcher D.____ gewesen sei, sei eigentlich vorgesehen, dass er bis um 15:00 Uhr\nnachmittags in der Schule sei und dort zu Mittag esse. Die Kindsmutter habe sich dafür eingesetzt, dass er zu Beginn nur an einem Tag während der Mittagszeit in der Schule bleiben müsse, da er Probleme gehabt habe, mit den anderen Kindern still zu sitzen und zu essen. Allerdings habe die Kindsmutter ihren Sohn nach dem Mittagessen zu Hause nicht mehr zur Schule\nbringen können. Bezüglich der Feststellung des UKBB, wonach das Schulniveau von D.____\nsich eher unter dem Niveau eines Erstklassschülers befinde, hielt die Kindsmutter fest, dass sie\nnicht wisse, welche Erwartungen in der Schweiz an einen Erstklässler gestellt würden. Die Zeit\n\n"}