{"Signatur": "BL_KG_001", "Spider": "BL_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2013-12-03", "HTML": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_KG_001_400-13-288_2013-12-03.html", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/doc/getAsset?id=12dc5ba4-ef97-4e3c-8a45-60b17e622270&lang=de&queryLang=De&source=hitlist-search&transactionId=245050850", "Checksum": "43830eb5827f07f5232ee4cabd52c81d"}, "PDF": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_KG_001_400-13-288_2013-12-03.pdf", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/Content/GetFacsimile?facsimileGuid=10cb5025-693a-4588-a690-5e8f1f114142", "Checksum": "2af6ee033015a214b7cdae8cfa810f6f"}, "Scrapedate": "2026-04-11", "Num": ["400 13 288", "400 2013 288"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Zivilrecht 03.12.2013 400 13 288 (400 2013 288)"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Bâle-Campagne Kantonsgericht Abteilung Zivilrecht 03.12.2013 400 13 288 (400 2013 288)"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Basilea Campagna Kantonsgericht Abteilung Zivilrecht 03.12.2013 400 13 288 (400 2013 288)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Zivilrecht"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Bâle-Campagne Kantonsgericht Abteilung Zivilrecht"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Basilea Campagna Kantonsgericht Abteilung Zivilrecht"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Eheschutz"}], "ScrapyJob": "446973/44/2337", "Zeit UTC": "11.04.2026 04:01:01", "Checksum": "adf6e61cdde73cb7698b5d1b8d6195c0", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Zivilrecht 03.12.2013 400 13 288 (400 2013 288)\nRegeste:\nEheschutz\n\nM. Mit Abklärungsbericht vom 24. September 2013 hielt E.____ auftragsgemäss fest, dass\ndie Familie aufgrund ihrer finanziell angespannten Lage am 22. August 2013 in eine 3-\nZimmerwohnung in X.____ gezogen sei. Zur Konfliktreduktion übernachte jeweils ein Elternteil\noder ein Teil der Familie im Hotel. Anfangs August habe der Kindsvater ein Stellenangebot in\nSingapur bekommen und beabsichtige die ganze Familie mit nach Singapur mitzunehmen. Dies\nhabe erneut zur Eskalation zwischen den Ehegatten geführt, da die Kindsmutter unter keinen\nUmständen nach Singapur ziehen möge. Bereits zu Beginn dieses Jahres habe sie die Kinder\naus der ISB genommen und in die Y.____-Schule einschulen lassen. Am fünften Schultag, den\n13. September 2013, sei es unmittelbar vor der Schule zu einem Vorfall zwischen den Eltern\ngekommen, welcher vom Rektor der Schule beobachtet worden sei: Der Kindsvater habe seinen Sohn von der Schule abholen wollen, um mit ihm zusammen zu Mittag zu essen. Damit sei\ndie Kindsmutter nicht einverstanden gewesen und habe im Verlauf des Streits die Polizei herbeigerufen. D.____ sei die ganze Zeit völlig verängstigt beim Kofferraum gestanden. Der Rektor\nhabe E.____ mitgeteilt, dass D.____ unmöglich beschult werden könne, solange die Familienverhältnisse nicht entspannter seien. Die Familie habe einige Male den KJPD Bruderholz (heute: Kinder- und Jugendpsychiatrie Baselland) aufgesucht. Aus dem Gesagten könne geschlossen werden, dass D.____ nach wie vor höchst gefährdet sei. Er habe bisher kaum je eine Schu-\n\nSeite 6 http://www.bl.ch/kantonsgericht\nle besucht. Es werde empfohlen, das Getrenntleben der Ehegatten zu bewilligen und die Obhut\nfür die Kinder der Mutter zu erteilen. Ab dem 14. Oktober 2013 seien ein neuer Schulversuch\nund/oder eine schulpsychologische Abklärung von D.____ vorzunehmen. Ferner sei eine Beistandschaft zu errichten.\n\nN. Mit Entscheid vom 26. September 2013 bewilligte der Bezirksgerichtspräsident Arlesheim\ndas Getrenntleben der Ehegatten und stellte die Kinder, C.____ und D.____, für die Dauer des\nGetrenntlebens unter die Obhut der Mutter. Zur Begleitung des persönlichen Kontakts des Vaters zu den Kindern und zur Hilfestellung generell in Erziehungsfragen für die Mutter verfügte\nder Bezirksgerichtspräsident die Errichtung einer Erziehungsbeistandschaft und beauftragte die\nKESB, einen Beistand zu ernennen. Im Weiteren verfügte er mit besagtem Entscheid, dass die\nAbklärung bei der Kinder- und Jugendpsychiatrie Baselland (nachfolgend: KJP BL) fortzuführen\nsei.\n\nO. Mit Schreiben vom 7. Oktober 2013 (Eingang beim Bezirksgericht Arlesheim am\n17. Oktober 2013) liess das Universitäts-Kinderspital beider Basel (nachfolgend: UKBB) der\nKJP BL den Austrittsbericht bezüglich der notfallmässigen Hospitalisation von D.____ vom\n27. September 2013 bis zum 3. Oktober 2013 zukommen. Zum stationären Eintritt sei D.____\nvon der Kindsmutter begleitet worden. Sie und ihr Sohn seien verspätet auf der Abteilung erschienen. Die Kindsmutter habe angegeben, dass sie zuerst mit D.____ in der Cafeteria des\nSpitals etwas habe essen wollen. Auf Bitte des Empfangs hin hätten sie sich nach dem Essen\nauf die Station begeben. Am Vortag der notfallmässigen Zuweisung des Sohnes in das UKBB\nsei es nach dem Gerichtstermin vom 26. September 2013 (vgl. Buchstabe N hiervor) zur Eskalation gekommen. D.____ sei verbal („you’re bitch, shut up/ it’s your fault“) und tätlich aggressiv\ngegen die Kindsmutter gewesen. Er habe sie geschlagen und einen Stein nach ihr geworfen.\nHierauf habe sich die Kindsmutter telefonisch bei der diensthabenden Ärztin der KJP BL wegen\ndieser zugespitzten Konfliktsituation gemeldet, sei jedoch weder dazu bereit gewesen, gemeinsam mit dem Jungen zu einem Krisengespräch zu kommen, noch die Dienstärztin zu sich\nkommen zu lassen. D.____ sei notfallmässig durch die KJP BL dem UKBB zugewiesen worden.\nEr sei gepflegt gekleidet und bewusstseinsklar, würde jedoch nicht auf den Therapeuten eingehen und habe die Kindsmutter mehrfach auf Deutsch gefragt „wann er endlich sein Zimmer sehen könne“. Im Gesprächsraum habe D.____ sofort begonnen zu spielen, der Aufforderung,\nsich zur Kindsmutter zu setzen allerdings nicht folgen können. Im Einzelkontakt ohne die\nKindsmutter sei D.____ zugewandt, sehr ungeduldig, sprunghaft, jedoch interessiert und fröhlich. Im Gruppenkontakt sei er opponent, benutze viele englische Schimpfwörter und halte sich\nnicht an Tischregeln. Es würden keine Hinweise für Ängste und selbst- oder fremdgefährdendes\nVerhalten bestehen. Im Kontakt zu Mitpatienten und zum Behandlungsteam habe D.____ sich\nfreundlich, aufgeschlossen, nicht aggressiv, jedoch teilweise verbal beleidigend gegenüber einzelnen Mitpatienten gezeigt. Es sei aufgefallen, dass D.____ für sein Alter wenig Selbststrukturierung und Manieren zeige. Beim gemeinsamen Essen habe er gerülpst und gefurzt oder verschiedene Schimpfwörter geäussert und gehäuft sexualisierte Aussprüche benutzt. Nach\nmehrmaligem strengem Ermahnen sei es D.____ rasch gelungen, bei den folgenden Mahlzeiten ein weniger ausgeprägtes Verhalten dieser Art zu zeigen und schliesslich adäquat und angepasst an den Mahlzeiten teilzunehmen. Im Therapieprogramm habe D.____ begeistert mit-\n\n"}