{"Signatur": "BL_KG_001", "Spider": "BL_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2013-12-03", "HTML": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_KG_001_400-13-288_2013-12-03.html", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/doc/getAsset?id=12dc5ba4-ef97-4e3c-8a45-60b17e622270&lang=de&queryLang=De&source=hitlist-search&transactionId=245050850", "Checksum": "43830eb5827f07f5232ee4cabd52c81d"}, "PDF": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_KG_001_400-13-288_2013-12-03.pdf", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/Content/GetFacsimile?facsimileGuid=10cb5025-693a-4588-a690-5e8f1f114142", "Checksum": "2af6ee033015a214b7cdae8cfa810f6f"}, "Scrapedate": "2026-04-11", "Num": ["400 13 288", "400 2013 288"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Zivilrecht 03.12.2013 400 13 288 (400 2013 288)"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Bâle-Campagne Kantonsgericht Abteilung Zivilrecht 03.12.2013 400 13 288 (400 2013 288)"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Basilea Campagna Kantonsgericht Abteilung Zivilrecht 03.12.2013 400 13 288 (400 2013 288)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Zivilrecht"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Bâle-Campagne Kantonsgericht Abteilung Zivilrecht"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Basilea Campagna Kantonsgericht Abteilung Zivilrecht"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Eheschutz"}], "ScrapyJob": "446973/44/2337", "Zeit UTC": "11.04.2026 04:01:01", "Checksum": "adf6e61cdde73cb7698b5d1b8d6195c0", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Zivilrecht 03.12.2013 400 13 288 (400 2013 288)\nRegeste:\nEheschutz\n\nSeite 3 http://www.bl.ch/kantonsgericht\nJungen entschieden habe. Der Mutter habe er das Schulsystem erklärt sowie das Schulzimmer\ngezeigt. In diesem Vorgespräch hätten die Eltern darauf hingewiesen, dass ihr Sohn in der vorherigen Klasse in der International School Basel (nachfolgend: ISB) grosse Probleme gehabt\nhabe und nur etwa zwei Monate in den Unterricht gegangen sei. Danach sei er während Monaten krank zu Hause gewesen. Unklar sei, ob D.____ im August 2011 oder erst im August 2012\nerstmals eingeschult worden sei. Bereits nach wenigen Tagen nachdem D.____ am 3. Januar\n2013 in die Schule eingetreten sei, habe der Schulleiter von den Lehrpersonen der Aufnahmeklasse für Kinder ohne Deutschkenntnisse dahingehend Rückmeldung erhalten, dass D.____\nsehr auffällig sei, sich schwer konzentrieren und kaum Regeln einhalten könne. Da er die Buchstaben und Zahlen nicht kenne, habe er nicht in der Klasse bleiben können und sei einer Ein-\nführungs-Kleinklasse zugeteilt worden. Auch die Lehrpersonen dieser Einführungs-Kleinklasse\nhätten sich nach wenigen Tagen bei ihm gemeldet und ihm über sehr bedrückende Schilderungen der Kindsmutter berichtet. Später sei der Schulleiter von der Klassenlehrerin darüber informiert worden, dass D.____ seit dem 23. Januar 2013 mit der Mutter im Frauenhaus Unterschlupf gefunden habe. Der Schulleiter habe sich intensiv um eine Kontaktmöglichkeit mit der\nBetreuerin (vom Frauenhaus) der Kindsmutter bemüht und mit dieser schliesslich vereinbaren\nkönnen, dass die Schule eine handschriftlich unterzeichnete Abmeldung für den Sohn erhalten\nwürde und das Frauenhaus den Sohn umgehend im Kanton Basel-Stadt anmelden würde.\nÜberraschenderweise habe er von der Klassenlehrerin am 7. April 2013 die Meldung erhalten,\ndass D.____ erneut in die Klasse zurückkehren würde. Er habe mit dem Vater vereinbart, dass\nD.____ ab dem 9. April 2013 wieder in die gleiche Klasse gehen würde. Am 17. April 2013 sei\ner darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass die Eltern moniert hätten, ihr Sohn habe aufgrund\nvon Vorkommnissen mit der Lehrerin, G.____, Angst und wolle nicht mehr zur Schule gehen.\nDaraufhin habe eine weitere Lehrperson, H.____, die Eltern angewiesen, mit ihr, G.____ und\nder Schulleitung einen Termin für ein klärendes Gespräch zu vereinbaren und den Sohn zurück\nin die Klasse zu schicken. Die Eltern hätten darauf bestanden, den Sohn noch ein paar Minuten\nvor dem Klassenzimmer auf den Unterricht vorzubereiten. Als H.____ nachgeschaut habe, sei\ndie ganze Familie verschwunden gewesen. Mit E-Mail vom 19. April 2013 habe der Vater der\nSchulleitung offiziell mitgeteilt, dass er seinen Sohn in der Primarschule abmelden würde. Bis\nheute sei das nicht geschehen. Die Eltern hätten auch die Aufforderung der Schulleitung missachtet, ihr eine Bestätigung des neuen Schulortes zukommen zu lassen.\n\nE. Nach Weiterleitung der hiervor dargelegten Gefährdungsmeldung an das Bezirksgericht\nArlesheim, wies dieses mit Verfügung vom 3. Mai 2013 die KESB bzw. den Sozialdienst X.____\nan, im bereits mit Verfügung vom 27. März 2013 angeordneten Abklärungsbericht (vgl. Buchstabe C hiervor) die besagte Gefährdungsmeldung der Schulleitung der Primarschule X.____\nmit zu berücksichtigen. Weiter ersuchte das Gericht die ISB um Mitteilung, ob die Kinder,\nC.____ und D.____, regelmässig den Schulunterricht besuchen würden. Schliesslich bat das\nGericht die Familien- und Jugendberatung Birseck um Mitteilung, ob sich die Familie zur Durchführung einer Familienberatung angemeldet habe.\n\nF. Mit Schreiben der Familien- und Jugendberatung Birseck vom 13. Mai 2013 teilte I.____,\nFachpsychologe für Psychotherapie FSP, dem Bezirksgericht Arlesheim mit, dass die Eltern\nsich bei der Familien- und Jugendberatung Birseck angemeldet und erste Gespräche stattge-\n\nSeite 4 http://www.bl.ch/kantonsgericht\nfunden hätten. Beide Eltern hätten ihren Willen dahingehend bekundet, sich auf eine Familienberatung einlassen zu wollen.\n\nG. Mit undatiertem Schreiben (Eingang beim Bezirksgericht Arlesheim am 16. Mai 2013)\nbenachrichtigte die ISB das Bezirksgericht Arlesheim, dass D.____ seit seinem Wiedereintritt in\ndie Schule vom 25. April 2013 einen Tag zu spät gekommen sei. Ferner sei zu beachten, dass\nD.____ zurzeit die Schule nur morgens besuche, bis er sich wieder gut in der Schule eingelebt\nhabe. Diese Entscheidung sei in Zusammenarbeit mit den Eltern und der Lehrerin gefällt worden.\n\n"}