{"Signatur": "BL_KG_001", "Spider": "BL_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2013-12-03", "HTML": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_KG_001_400-13-288_2013-12-03.html", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/doc/getAsset?id=12dc5ba4-ef97-4e3c-8a45-60b17e622270&lang=de&queryLang=De&source=hitlist-search&transactionId=245050850", "Checksum": "43830eb5827f07f5232ee4cabd52c81d"}, "PDF": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_KG_001_400-13-288_2013-12-03.pdf", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/Content/GetFacsimile?facsimileGuid=10cb5025-693a-4588-a690-5e8f1f114142", "Checksum": "2af6ee033015a214b7cdae8cfa810f6f"}, "Scrapedate": "2026-04-11", "Num": ["400 13 288", "400 2013 288"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Zivilrecht 03.12.2013 400 13 288 (400 2013 288)"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Bâle-Campagne Kantonsgericht Abteilung Zivilrecht 03.12.2013 400 13 288 (400 2013 288)"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Basilea Campagna Kantonsgericht Abteilung Zivilrecht 03.12.2013 400 13 288 (400 2013 288)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Zivilrecht"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Bâle-Campagne Kantonsgericht Abteilung Zivilrecht"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Basilea Campagna Kantonsgericht Abteilung Zivilrecht"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Eheschutz"}], "ScrapyJob": "446973/44/2337", "Zeit UTC": "11.04.2026 04:01:01", "Checksum": "adf6e61cdde73cb7698b5d1b8d6195c0", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Zivilrecht 03.12.2013 400 13 288 (400 2013 288)\nRegeste:\nEheschutz\n\nEntscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Zivilrecht\n\nvom 3. Dezember 2013 (400 13 288)\n____________________________________________________________________\n\nZivilgesetzbuch\n\nKindesschutzmassnahmen / Obhutsentzug und Platzierung des Kindes in ein Durchgangsheim wegen Kindeswohlgefährdung\n\nBesetzung Präsidentin Christine Baltzer-Bader;\nGerichtsschreiberin i.V. Carole Girod\n\nParteien A.____,\nvertreten durch Advokatin Gabrielle Bodenschatz Schmid, Falknerstrasse 33, 4001 Basel,\nKläger\n\ngegen\n\nB.____,\nvertreten durch Advokat Dr. Peter Liatowitsch, Elisabethenstrasse 28,\nPostfach 425, 4010 Basel, substitutionsweise vertreten durch Advokatin\nClaudia Stehli, Elisabethenstrasse 28, Postfach 425, 4010 Basel\nBeklagte und Berufungsklägerin\n\nGegenstand Eheschutz\nA. Nachdem A.____ unter Schilderung seiner familiären Probleme mit Eingabe vom 25. Januar 2013 das Bezirksgericht Arlesheim darum ersuchte, seiner Ehefrau, B.____, die Ausreise\nmit den Kindern C.____, geboren am zz.zz.zzzz, und D.____, geboren am yy.yy.yyyy, zu untersagen und den Ehegatten die Möglichkeit zu gewähren, sich jeweils in getrennten Wohnungen\nabwechselnd um die Kinder zu kümmern, eröffnete das Bezirksgericht Arlesheim gleichentags\ndas Eheschutzverfahren zwischen den Ehegatten. Mit Verfügung vom 26. Februar 2013 wies\ndie Vorinstanz die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde Birstal (nachfolgend: KESB) erstmals an, die Verhältnisse der Kinder der Ehegatten abzuklären und dem Gericht entsprechend\nBericht zu erstatten, sowie umgehend zu prüfen, ob und allenfalls welche Kindesschutzmassnahmen unverzüglich anzuordnen seien.\n\nB. In Erfüllung des mit besagter Verfügung des Bezirksgerichts Arlesheim vom 26. Februar\n2013 angeordneten Auftrags an die KESB, teilte E.____, Sozialberaterin der Gemeinde X.____,\nmit Schreiben vom 22. März 2013 der KESB mit, dass diverse Gespräche mit den Ehegatten\nund den Kindern geführt worden seien. Die Ausgangslage der Familie habe sich dahingehend\npräsentiert, dass die Kindsmutter infolge einer Auseinandersetzung mit ihrem Gatten die eheliche Wohnung am 22. Januar 2013 mit den Kindern verlassen und sich in die Ita-Wegmann-\nKlinik in Arlesheim begeben habe, von wo aus sie am Folgetag in das Frauenhaus Basel gegangen sei. Gemäss ihren Schilderungen werde sie von massiver psychischer Gewalt durch\nihren Ehemann bedroht und sei traumatisiert. Da der Kindsvater beim Frauenhaus Basel aufgetaucht sei, hätten sie und die beiden Kinder das Frauenhaus am 15. März 2013 verlassen müssen und seien in ein Zimmer des Frauenheims der Heilsarmee untergekommen. Am 18. März\n2013 habe die Sozialberatung X.____ ein grösseres Zimmer in der Jugendherberge Basel für\ndie Kindsmutter und die Kinder finden können und nun werde versucht, raschmöglich eine\nWohnung zu finden, da für die Kindsmutter klar sei, dass für sie eine Rückkehr in die eheliche\nWohnung nicht in Frage komme. Die Ehegatten seien kanadische Expats mit rumänischen\nWurzeln. Der Ehemann sei Informatiker und arbeite seit dem Jahre 2008 für F.____ in Basel.\nDie Kindsmutter sei von Beruf biomedizinische Technikerin und seit der Familiengründung\nHausfrau. Die Tochter C.____ besuche aktuell die International School in Aesch, der Sohn\nD.____ seit kurzem die Primarschule in X.____, nachdem es in der International School zu\nSchwierigkeiten gekommen sei. Sowohl die Kindsmutter als auch der Kindsvater würden betonen, dass ihre Beziehung von Anfang an problematisch gewesen sei. Es sei bereits mehrfach\nzu derart heftigen Konflikten gekommen, dass die Ehefrau mit den Kindern den gemeinsamen\nHaushalt verlassen habe und entweder zu ihren Eltern nach Kanada zurückgekehrt sei oder\nunabhängig vom Ehemann zusammen mit den Kindern eine eigene Wohnung gemietet habe.\nDie der aktuellen Trennung vorausgegangenen Auseinandersetzungen seien aus Sicht der\nEhegatten zwar heftig, jedoch nicht die schlimmsten, die sie jemals erlebt hätten. Differenzen\nwürden vor allem in den Ansichten zur Erziehung der Kinder und zur Ernährung bestehen. Beide Eltern würden dem anderen Elternteil eine enge Bindung zu den Kindern attestieren und\nwürden wollen, dass der Kontakt zu den Kindern gewährleistet bleibe. Den Eltern sei klar, dass\nes den Kindern unter den jetzigen Umständen nicht gut gehe, die Kinder umgehend wieder in\ndie Schule müssten und die Eltern jeweils professionelle Unterstützung benötigen würden. Aus\nSicht der Kindsmutter hätten beide Kinder aufgrund ihrer bisherigen Lebenssituation und ihrer\nCharaktere das Bedürfnis nach einer eher individuell auf ihre Fähigkeiten angepassten Beschu-\n\n"}