_ sei im Hinblick auf die von beiden Parteien beantragte Parteibefragung persönlich vorgeladen worden, womit die Vorderrichterin die Notwendigkeit dieser Beweismassnahme anerkannt habe. Herr C.____ sei kurz vor dem Verhandlungstermin erkrankt und habe dies kurzfristig per Faxmitteilung eines Arztzeugnisses mitgeteilt. Er habe zur Verhandlung nicht erscheinen können und die Verschiebung des zweiten Teils der Hauptverhandlung beantragen lassen. Die Vorderrichterin habe die Anträge auf Verschiebung der Hauptverhandlung sowie auf Parteibefragung von Herrn C.____ abgewiesen. In der Folge sei die Hauptverhandlung mit der Zeugenbefragung fortgesetzt worden, auch Herr D.__