Seite 2 http://www.bl.ch/kantonsgericht Anschliessend wurden Herr D.____ als Partei und Herr F.____ als Zeuge befragt und von den Rechtsbeiständen die Schlussvorträge gehalten. Mit Verfügung vom 29.04.2013 zog die Bezirksgerichtspräsidentin die Akten im Berufungsverfahren Nr. 400 13 64 bei. Nachdem Herr C.____ Herrn G.____ von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden hatte, holte die Bezirksgerichtspräsidentin mit Verfügung vom 06.06.2014 eine schriftliche Auskunft bei Herrn G.____ ein, welcher am 17.06.2014 einen Bericht erstattete.