_ GmbH gegen die Beklagte gewisse Erkenntnisse ergeben hätten, die auf dieses Verfahren übertragen werden könnten. Der Rechtsbeistand der Klägerin reichte eine Abtretungserklärung vom 25.04.2013 ein, wonach Herr D.____ und die E.____ GmbH ihre allfälligen Ansprüche gegenüber der B.____ AG aus den Mandaten 03 (WIR Bank), erweitert, und WIR 4 an die A.____ GmbH abgetreten hätten. Der Rechtsbeistand der Beklagten machte geltend, dass diese Abtretungserklärung verspätet eingereicht worden sei.