Darauf bekräftigte der Rechtsbeistand der Klägerin den Antrag auf Zeugenbefragung von Herrn F.____ und beantragte auch die Befragung von Herrn C.____. Mit Verfügung vom 14.12.2012 stellte die Bezirksgerichtspräsidentin das Verfahren aus, lud die Parteien zum zweiten Teil der Hauptverhandlung und ordnete das persönliche Erscheinen der Herren D.____ und C.____ an. Ferner wurde Herr F.____ als Zeuge geladen. Zur Gerichtsverhandlung vom 26.04.2013 erschien Herr C.__