3. Die Gerichtsgebühr für das Berufungsverfahren von CHF 2'000.00 wird den Parteien je zur Hälfte auferlegt. Die Parteikosten für das Berufungsverfahren haben die Parteien selbst zu tragen. Präsidentin Gerichtsschreiber i.V. Christine Baltzer-Bader Severin Christen Seite 10 http://www.bl.ch/kantonsgericht