://: 1. Die Berufung wird teilweise gutgeheissen. In Abänderung von Ziffer 1 des Entscheids des Bezirksgerichts Arlesheim vom 11. Oktober 2012 wird der Berufungskläger verurteilt, der Berufungsbeklagten CHF 12'000.00 nebst Zins zu 5% seit dem 24. September 2011 sowie CHF 100.00 in Betreibung Nr. 21112012 des Betreibungsamtes Binningen zu bezahlen.