_ ausgesagt, sie sei anlässlich des Gesprächs mit dem Berufungskläger von CHF 6'000.00 für die Arbeiten am Rumpf und von CHF 13'000.00 für die Arbeiten am Deck ausgegangen. Diese Aussage deckt sich ferner mit den eingereichten handschriftlichen Notizen, bei welchen sie zudem selbst das Stichwort "Kostendach" notiert hat. Gegenüber dem Berufungskläger hat die Berufungsklägerin dem ursprünglich abgemachten Preisen denn auch nie widersprochen. Obwohl angeblich geplant, hat sie dem Berufungskläger nach dem ersten Gespräch nie eine den genannten Preis korrigierende Offerte zukommen lassen.