Weiter unten wurde unter dem Titel "Deck" ein Betrag von CHF 11'000.00 bis 13'000.00 aufgeschrieben. Obwohl nicht als Zeugin vorgeladen, hat D.____ mit dem Einverständnis des Berufungsklägers zu diesen von ihr angefertigten Notizen anlässlich der heutigen Hauptverhandlung ausgeführt, sie habe nach kurzer Zeit festgestellt, dass einige Unklarheiten herrschen. Deshalb sei sie zum Berufungskläger gegangen, um die finanzielle Situation klarzustellen. Sie sei von CHF 6'000.00 für den Rumpf und CHF 13'000.00 für die Arbeit in Weiss am Deck ausgegangen.