Seite 6 http://www.bl.ch/kantonsgericht bereits über den Preis gesprochen worden sei, worauf der Berufungsbeklagte einen Preis von CHF 11'000.00 bis 13'000.00 genannt habe. Daraufhin habe er seinen damaligen Mitarbeiter beauftragt, für die Arbeiten am Deck eine genaue Offerte zu erstellen. Hierzu sei es aber aufgrund eines Todesfalls in dessen Familie nie gekommen. C.____ hat weiter bestätigt, dass auch bei einem späteren Gespräch die Zahl von CHF 13'000.00 im Raum gestanden sei.