zuerst aus, der Preis für die Arbeit sei im Voraus ziemlich genau definiert worden. Dann sagte er allerdings, er sei nicht mehr dabei gewesen, als ein neuer Preis festgesetzt worden sei. An einer anderen Stelle konnte er sich nur noch daran erinnern, dass ein Preis inklusive Vorbehalt diskutiert worden sei. Auf die Ergänzungsfrage des Rechtsanwaltes des Berufungsklägers hat er dann wieder geantwortet, dass er über das Kostendach von CHF 13'000.00 Bescheid gewusst habe. Doch auch mit den gestellten Ergänzungsfragen wurden die Widersprüchlichkeiten zwischen den verschiedenen vom Zeugen getätigten Aussagen nicht geklärt, weshalb diese Widersprüchlichkeit bestehen bleibt.