Der Zeuge war Angestellter der Berufungsbeklagten, was auf eine gewisse Verbundenheit hindeutet. Allerdings wurde das Arbeitsverhältnis des Zeugen durch die Berufungsbeklagte fristlos gekündigt, in diesem Zusammenhang ist gemäss Aussage des Zeugen auch noch ein Strafverfahren im Gange. Dieser Umstand würde wiederum eher eine gewisse Feindseligkeit zwischen dem Zeugen und der Berufungsbeklagten vermuten lassen. Zudem bestand auch zwischen dem Berufungskläger und dem Zeugen anscheinend ein näheres Verhältnis, diese haben sich bereits vor Zustandekommen des Werkvertrages an einer Bootsmesse kennengelernt. Hinzu kommt, dass die vom Zeugen gemachten Aussagen widersprüchlich sind. Er sagte