Seite 5 http://www.bl.ch/kantonsgericht 2.4 Hierzu wurde vor der Vorinstanz der Zeuge E.____ befragt. Der Berufungskläger macht geltend, die Vorinstanz habe die Aussage des Zeugen falsch gewürdigt, aus dieser würde sich nämlich eindeutig ergeben, dass zwischen den Parteien ein Pauschalpreis vereinbart worden sei. Ein Zeuge ist jemand, der Tatsachen aus eigener Wahrnehmung bestätigen kann. Als Zeuge ist grundsätzlich jede Person abgesehen von den Parteien zulässig.