374 OR an, gemäss welcher die Höhe der Vergütung nach Massgabe des Wertes der Arbeit und der Aufwendungen des Unternehmers festzusetzen ist. Zu prüfen ist somit vorliegend, ob die Verneinung einer Pauschalpreisvereinbarung zwischen den Parteien durch die Vorinstanz eine unrichtige Sachverhaltsfeststellung darstellt.