Seite 3 http://www.bl.ch/kantonsgericht M. Zu der heutigen Hauptverhandlung vor der Dreierkammer des Kantonsgerichts erschienen der Berufungskläger B.____ mit seinem Rechtsvertreter Dr. Reto Krummenacher und für die Berufungsbeklagte C.____ mit Rechtsanwalt Dr. Georg Gremmelspacher sowie seiner Ehegattin D.____. Keine der Parteien machte Noven geltend. Eingangs fand eine kurze Parteibefragung statt. In den Schlussvorträgen hielten die Parteien an sämtlichen Rechtsbegehren fest. Erwägungen