Seite 2 http://www.bl.ch/kantonsgericht I. Mit Entscheid des Bezirksgerichtspräsidenten Arlesheim vom 11. Oktober 2012 wurde die Klage teilweise gutgeheissen und der Beklagte verurteilt, der Klägerin CHF 16'986.00 nebst Zins zu 5 % seit 24. September 2011 sowie CHF 100.00 Zahlungsbefehlskosten in Betreibung Nr. 21112012 des Betreibungsamtes Binningen zu bezahlen. Zudem wurde der Rechtsvorschlag in besagter Betreibung aufgehoben. Ausserdem wurden dem Beklagten die Friedensrichterkosten von CHF 300.00, die Gerichtsgebühr von CHF 1'900.00, Expertisenkosten von CHF 1'590.00 sowie das Zeugengeld von CHF 240.00 auferlegt.