G. Nachdem sich die Parteien auch anlässlich der Schlichtungsverhandlung vor dem Friedensrichteramt Oberwil vom 17. November 2011 nicht einigen konnten, reichte die A.____SA am 22. November 2011 beim Bezirksgericht Arlesheim Klage ein und begehrte sinngemäss, B.____ sei zur Zahlung von CHF 18'986.00 nebst Zins von 5 % seit 29. August 2011 sowie zur Erstattung der Zahlungsbefehlskosten in der Höhe von CHF 100.00 zu verpflichten. Gleichzeitig wurde die Aufhebung des Rechtsvorschlages im gleichen Umfang in der Betreibung Nr. 21112012 des Betreibungsamtes Binningen verlangt.