D. Mit Schreiben vom 23. August 2011 stellte die A.____SA B.____ zwei Rechnungen zu. Die erste bezog sich auf die in Weiss ausgeführten Arbeiten am Deck des Bootes und belief sich abzüglich einer bereits geleisteten Akontozahlung von CHF 5'000.00 auf CHF 13'569.80. Für die am schwarzen Rumpf getätigten Arbeiten wurden in einer zweiten Rechnung CHF 5'416.20 gefordert.