Gegenstand Obligationenrecht allg. / Forderung Berufung gegen den Entscheid des Bezirksgerichtspräsidenten Arlesheim vom 11. Oktober 2012 A. Im Juni 2011 kontaktierte B.____ die A.____SA, da er an seinem Boot verschiedene Ma- ler- und Reparaturarbeiten vornehmen lassen wollte. Daraufhin schlossen die Parteien einen mündlichen Werkvertrag, welcher einerseits Reparaturarbeiten am Schwarz lackierten Schiffsrumpf und andererseits das Neustreichen von diversen weissen Flächen am Deck des Bootes vorsah.