gericht Waldenburg gegenseitig keine Parteientschädigungen auszurichten. Seite 11 http://www.bl.ch/kantonsgericht 2. Die Entscheidgebühr für das kantonsgerichtliche Verfahren von CHF 2'000.00 wird den Parteien je zur Hälfte auferlegt. 3. Die Parteien haben sich für das Rechtsmittelverfahren vor dem Kantonsgericht Basel-Landschaft, Abteilung Zivilrecht, gegenseitig keine Parteientschädigungen auszurichten. Vizepräsidentin Gerichtsschreiber