Seite 9 http://www.bl.ch/kantonsgericht lar vom 17. Dezember 2012 massgebend. Die Bemerkungen im besagten Formular für die Mitteilung von Vertragsänderungen sind nun aber bezüglich der Änderung der Nebenkostenerhebung weder präzise noch klar und erfüllen die hiervor dargestellten Voraussetzungen an eine Begründung für eine Vertragsänderung klarerweise nicht. Wie die Mieterschaft zutreffend ausführt, muss sich die Begründung aus dem Formular selbst ergeben und ist ein Hinweis auf frühere Mitteilungen allemal ungenügend.