Mit der Formulierung Mietzins „netto“ wurde unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass die Mieterschaft zusätzlich zum Mietvertrag Nebenkosten schuldet. Auf die heutige Nachfrage des Kantonsgerichts Basel- Landschaft, Abteilung Zivilrecht, räumen die Mieter denn auch ein, dass sie zum Mietzins gemäss der besagten Vereinbarung bis heute zusätzlich eine Pauschale von monatlich CHF 130.00 für die Nebenkosten leisten. Das Begehren der Berufungskläger, es sei festzustellen, dass sie gar keine Nebenkosten schulden, ist vor diesem Hintergrund abzuweisen.