Immerhin ist zu vermerken, dass sich die Parteien nicht auf einen sog. alles umfassenden Mietzins verständigten, sondern auch die Mieter immer davon ausgingen, es sei damals ein monatlich fester Betrag von CHF 130.00 als Nebenkosten fixiert worden. Ausser Frage steht sodann, dass die Parteien im Rahmen des Rechtsmittelverfahrens betreffend Mängel am Mietobjekt am 10. Dezember 2012 überein gekommen waren, dass der Mietzins für das Mietobjekt inkl. Mansardenräume (unbeheizt) ab 1. Januar 2013 CHF 1'480.00 netto beträgt und sämtliche Ungewissheiten im Zusammenhang mit den Nebenkosten ausdrücklich nicht Gegenstand jenes Rechtsmittelverfahrens bildeten.