Es mag zwar zutreffend sein, dass im Mietvertrag vom 19. August 2004 die zulasten der Mieter gehenden Nebenkosten mit der gewählten Formulierung „Nebenkosten Fr. 130.- inbegriffen“ (zu) wenig genau umschrieben waren und bei Vertragsschluss nicht hinreichend verständlich war, welche Aufwendungen mit der Pauschale im Einzelnen abgegolten werden. Immerhin ist zu vermerken, dass sich die Parteien nicht auf einen sog. alles umfassenden Mietzins verständigten, sondern auch die Mieter immer davon ausgingen, es sei damals ein monatlich fester Betrag von CHF 130.00 als Nebenkosten fixiert worden.