Das Kantonsgericht Basel- Landschaft, Abteilung Zivilrecht, gelangt heute einhellig zum Schluss, dass die Mieter zusätzlich zum Mietzins Nebenkosten schulden. Es mag zwar zutreffend sein, dass im Mietvertrag vom 19. August 2004 die zulasten der Mieter gehenden Nebenkosten mit der gewählten Formulierung „Nebenkosten Fr. 130.- inbegriffen“ (zu) wenig genau umschrieben waren und bei Vertragsschluss nicht hinreichend verständlich war, welche Aufwendungen mit der Pauschale im Einzelnen abgegolten werden.