Nachdem die Berufungskläger eine vergleichsweise Erledigung des Verfahrens ausschliessen, halten die Rechtsvertreter der Parteien ihre Vorträge. Der Advokat der Berufungskläger führt im Sinne einer Präzisierung seiner Berufung aus, es werde nicht bestritten, dass eine feste Entschädigung der Nebenkosten von CHF 130.00 geleistet werde, allein der Wechsel zu Akontozahlungen sei unzulässig und mit dem Systemwechsel sei eine verdeckte Mietzinserhöhung verbunden, indem bisher inbegriffene Leistungen neu als Nebenkosten ausgeschieden würden. Im Übrigen halten die Rechtsvertreter in ihren Schlussvorträgen an den Rechtsbegehren und den wesentlichen Begründungen der vorgeleg-