E. Mit Verfügung vom 31. Oktober 2013 wurde der Schriftenwechsel geschlossen und wurden die Parteien zur Hauptverhandlung vor das Kantonsgericht, Abteilung Zivilrecht, geladen. Zur heutigen kantonsgerichtlichen Verhandlung vor der Dreierkammer sind die Berufungskläger mit Advokat Jakob Trümpy erschienen. Für den Berufungsbeklagten, der aus gesundheitlichen Gründen nicht anwesend sein kann, ist Advokat Daniel Borter zugegen. Die Parteivertreter melden keine neuen Tatsachen und Beweismittel an. Die Mieter und Berufungskläger teilen auf Frage des Gerichts mit, dass zur Zeit ein Mietzins von monatlich CHF 1‘480.00 zuzüglich Nebenkosten von CHF 130.00 geleistet werde.