Die Nebenkosten von pauschal CHF 130.00 hätten die Mieter seit Mietbeginn bis heute bezahlt. Am 10. Dezember 2012 hätten die Parteien vor dem Kantonsgericht einen Vergleich geschlossen, mit dem der Mietzins im gegenseitigen Einverständnis auf monatlich CHF 1'480.00 netto festgesetzt worden sei. Da der Mietzins nun definitiv auf CHF 1‘480.00 netto fixiert worden sei, habe der Vermieter sein Begehren um Anpassung des Mietvertrages vom 17. Oktober 2012 zurückgezogen und den Mietern das nun bereinigte Formular „Vertragsänderungen“ vom 17. Dezember 2012 zugestellt, in dem erneut der Systemwechsel von pauschalen Nebenkosten zu effektiven Nebenkosten und Akontozahlungen verlangt worden seien.