Mit dieser Formulierung sei unmissverständlich zum Ausdruck gebracht worden, dass der Vermieter für die Nebenkosten ein Entgelt verlange und dieses auf pauschal CHF 130.00 festgesetzt worden sei. Für die Mieter habe der Mietzins CHF 1‘370.00 und nicht CHF 1‘500.00 betragen, was sich zweifelsfrei aus ihrem Begehren um Mietzinsreduktion ergebe, in dem der bisherige Mietzins mit CHF 1‘370.00 beziffert worden sei. Daraus müsse geschlossen werden, dass sie eine Pauschale von CHF 130.00 für Nebenkosten anerkannt hätten. Die Nebenkosten von pauschal CHF 130.00 hätten die Mieter seit Mietbeginn bis heute bezahlt.