C. Mit Eingabe vom 11. September 2013 liess die Mieterschaft, vertreten durch Advokat Jakob Trümpy aus Rheinfelden, gegen den Entscheid des Bezirksgerichtspräsidenten Waldenburg vom 16. Juli 2013 Berufung beim Kantonsgericht Basel-Landschaft, Abteilung Zivilrecht, einreichen. Sie beantragte, es sei in teilweiser Aufhebung des besagten Urteils festzustellen, dass die Berufungskläger keine Nebenkosten schulden (Ziff. 2 des angefochtenen Entscheides), unter o/e Kostenfolge bezüglich erster und zweiter Instanz zulasten des Berufungsbeklagten (Ziff. 3 des angefochtenen Entscheides).