Zur Begründung wurde dazu auf einen Urteilsvorschlag der Schlichtungsstelle für Mietangelegenheiten vom 23. Februar 2012 und eine frühere Mitteilung von Vertragsänderungen vom 19. Dezember 2011 verwiesen, womit der Wechsel von Nebenkostenpauschale auf Akontosystem mitgeteilt worden sei. Am 14. Januar 2013 fochten die Mieter die Vertragsänderungen bei der Schlichtungsstelle für Mietangelegenheiten an. Nach gescheitertem Schlichtungsverfahren gelangte die Vermieterschaft mit Eingabe vom 18. März 2013 an das Bezirksgericht Waldenburg und beantragte, es sei festzustellen, dass der Mietzins für das Mietobjekt ab 1. Januar 2013 monatlich CHF 1'480.00 exklusiv Nebenkosten betrage und die