Mit amtlich genehmigtem Formular vom 17. Dezember 2012 teilte der Vermieter den Mietern mit, dass der Mietzins ab 1. Januar 2013 laut der Vereinbarung vom 10. Dezember 2012 neu CHF 1‘480.00 betrage. Zudem sei an die Nebenkosten ab 1. Januar 2013 neu ein monatlicher Akontobetrag von CHF 207.00 zu leisten. Zur Begründung wurde dazu auf einen Urteilsvorschlag der Schlichtungsstelle für Mietangelegenheiten vom 23. Februar 2012 und eine frühere Mitteilung von Vertragsänderungen vom 19. Dezember 2011 verwiesen, womit der Wechsel von Nebenkostenpauschale auf Akontosystem mitgeteilt worden sei.