Die Mieter fochten diese Änderungen bei der Schlichtungsstelle für Mietangelegenheiten an. Im Rahmen einer anderen Mietstreitigkeit betreffend Mängel am Mietobjekt schlossen die Parteien im massgeblichen Rechtsmittelverfahren vor dem Kantonsgericht Basel-Landschaft, Abteilung Zivilrecht, am 10. Dezember 2012 einen Vergleich und kamen unter anderem dabei überein, dass der Mietzins für das Mietobjekt inkl. Mansardenräume (unbeheizt) ab 1. Januar 2013 CHF 1'480.00 netto betrage. Mit amtlich genehmigtem Formular vom 17. Dezember 2012 teilte der Vermieter den Mietern mit, dass der Mietzins ab 1. Januar 2013 laut der Vereinbarung vom 10. Dezember 2012 neu CHF 1‘480.00 betrage.