Am 17. Oktober 2012 zeigte A. ____ den Mietern mittels des amtlich genehmigten Formulars an, dass der Mietzins von bisher CHF 1‘370.00 ab 1. Februar 2013 auf CHF 1‘570.00 erhöht werde, da die beiden Mansardenzimmer mittlerweile renoviert worden seien. Wegen gestiegenen Nebenkosten sei ab 1. Februar 2013 zudem für die Nebenkosten ein monatlicher Akontobetrag von CHF 260.00 zu leisten. Die Mieter fochten diese Änderungen bei der Schlichtungsstelle für Mietangelegenheiten an.