Gemäss Gutachten des Forensischen Instituts Zürich vom 15.02.2013 war ein Kreuzen mit dem Postauto in der fraglichen Kurve sogar für einen Personenwagen möglich (vgl. zit. Gutachten S. 9). Zudem hätte der Motorradfahrer die Kollision vermeiden können, wenn er im Bereich der Einmündung der Z.____strasse in die X.____strasse in Y.____ in der Mitte seiner Fahrspur gefahren wäre und diese Position beibehalten hätte (vgl. zit. Gutachten S. 15). Diese gutachterlichen Ausführungen zeigen deutlich auf, dass das Verhalten des Motorradlenkers nicht nur eine untergeordnete, sondern eine wesentliche Rolle in der Kausalkette des Unfallhergangs spielt.