Gutachten S. 12). So oder so musste der Postautolenker bei erster Sichtbarkeit des Motorradlenkers nicht damit rechnen, dass dieser ihn nicht gesehen habe und der verbleibende Platz von mindestens 2,5 m (vgl. zit. Gutachten S. 14) zum Kreuzen nicht ausreichen werde. Erst als er feststellte, dass der Motorradlenker immer näher zur Mittellinie zog, musste er reagieren, was er dann auch tat.