Er habe hingegen aus unfalltechnischer Sicht zunächst davon ausgehen können, dass er vom Motorradlenker gesehen werde und dass der Motorradlenker den grossen Freiraum für die Vorbeifahrt nutzen werde. Die Aussage des Postautolenkers, dass der Motorradfahrer zunächst normal entgegen gekommen sei und dann immer näher zur Mittellinie gezogen habe, sei nachvollziehbar. Als der Postautolenker festgestellt habe, dass das Motorrad immer näher zur Mittellinie ziehe, habe er 5,5 m vor der Kollision reagiert und eine Vollbremsung gemacht (vgl. zit. Gutachten S. 8 sowie S. 12 ff.).