Gemäss Gutachten habe die linke vordere Ecke des Postautos in der Kollisionsposition ca. 55 cm in die Gegenfahrbahn geragt. Ferner treffe auch die Behauptung der Berufungsbeklagten, dass das Postauto im Moment der Kollision bereits stillgestanden sei, nicht zu (vgl. Gutachten). Zudem habe das Gutachten nicht eine Kollisionsgeschwindigkeit des Motorrads vom 11-19 km/h als nicht plausibel erachtet, sondern eine Zufahrgeschwindigkeit vom 11-21 km/h, weshalb die Gutachter daraus gefolgert hätten, dass der Motorradfahrer vor der Kollision gebremst habe.