freie Sicht auf das Postauto gehabt, mithin genügend Reaktionszeit. Er habe die Strecke gekannt und gewusst, dass nicht nur Lastwagen sondern auch Postautomobile entgegenkämen. Er hätte ohne Bremsung mit einer sofortigen Richtungsänderung nach rechts mit genügendem Sicherheitsabstand am Postauto vorbeifahren können. Er sei mit einer Geschwindigkeit in diese Kurve gefahren, die es ihm nicht mehr ermöglicht habe, innerhalb der halben Sichtweite anzuhalten. Wenn der Motorradfahrer auf seiner Fahrspur weiter rechts gefahren wäre, wäre die Kollision vermeidbar gewesen. Somit sei einzig das Verschulden des Motorradlenkers für den Unfall verantwortlich.