Dass die Strasse im Bereich vor der Kollision für den Postautolenker eine Steigung von 12% aufgewiesen habe, sei unzutreffend (vgl. Gutachten, 4,5%). Gemäss Kommentar Bussy & Rusconi müssten grosse Motorfahrzeuge, die beim Befahren einer Kurve die Gegenfahrbahn beanspruchen müssten, zur Verminderung von Unfällen die Geschwindigkeit herabsetzen und die Vorsicht verdoppeln. Somit müsse man entgegen der Beurteilung der Vorinstanz zum Schluss kommen, dass auch den Postautolenker ein Mitverschulden am Zustandekommen des Unfalls treffe.