Seite 4 http://www.bl.ch/kantonsgericht der Ansicht sein, dass dem Postautolenker kein Verschulden vorgeworfen werden könne. Allerdings hätte er auch gemäss Gutachten die Kollision vermeiden können, wenn er unmittelbar nach der ersten Wahrnehmung des Motorradfahrers mit einer Vollbremsung reagiert hätte. Ob er das hätte tun müssen, sei eine Rechtsfrage. Das Gleiche gelte auch für die Frage, ob eine Geschwindigkeit von 30 km/h beim Einfahren in die für ihn unübersichtliche Rechtskurve nicht doch zu schnell gewesen sei.